InTime Media Services GmbH & die Datenschutz-Grundverordnung

 

InTime hat Datenschutz immer sehr ernst genommen und wird dies natürlich auch unter dem neuen Rahmenwerk weiter tun. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt zum 25. Mai 2018 in Kraft. Mit ihr einhergehend ist die ePrivacy Richtlinie. Die Verhandlungen zur ePrivacy Richtlinie sind jedoch noch nicht abgeschlossen, sodass ein Inkrafttreten am 25. Mai 2018 nicht erwartet wird. 
 

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Sie repräsentiert eine grundlegende Veränderung in Bezug auf den Umgang mit Daten in der EU und wird  das bislang bestehende rechtliche Rahmenwerk ersetzen. Dieses konnte dem rasanten Anstieg von personenbezogenen Daten in den letzten 20 Jahren nicht weiter gerecht werden.

Wie beeinflusst die DSGVO die Affiliate Branche?


Der gestiegene Umfang der Grundverordnung und ihre Anwendung auf verschiedene personenbezogene Daten, die - je nach Auslegung - bisher nicht geregelt waren, ist für unsere Branche von hoher Bedeutung.  Denn sie könnte nun Anwendung auf genau diese bisher nicht geregelten Daten finden. Dies könnte auch Device ID, Cashback Member ID, Customer Reference Numbers und andere technische Identifikationshilfen betreffen. Außerdem sieht die DSGVO strengere Regeln für die Einwilligung durch den  User vor.
 

Wir rechnen nicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Affiliate Marketing, erwarten jedoch, dass Behavioural Advertising und andere performancebasierte Känale, die auf Userdaten beruhen, stärker betroffen sein werden.
 

Muss InTime die Einwilligung des Nutzers für das Tracking einholen?

Die DSGVO erlaubt die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten, auch ohne die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers, vorbehaltlich einiger Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Privatsphäre. InTime ist im Rahmen einer Folgenabschätzung zu dem Schluss gekommen, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für das Tracking gerechtfertigt ist. Dies ist jedoch bislang nur aus der DSGVO zu schlussfolgern,  die ePrivacy Richtlinie könnte strengere Anforderungen für die Zustimmung des Nutzers bestimmen. InTime wird diese Anforderungen im Verlauf der weiteren Verhandlungen verfolgen und sicherstellen, dass alle Prozesse rechtskonform sind.

Was sollte ich in Vorbereitung auf die DSGVO tun?

Jeder sollte seine Verarbeitung von personenbezogenen Daten hinsichtlich der DSGVO überprüfen. In einigen Fällen und besonders dann, wenn eine große Menge an personenbezogenen Daten genutzt wird, ist eine weitere formale Bewertung der Daten erforderlich. Dies sollte sorgfältig geprüft werden, da das neue Gesetz auf jegliche Verarbeitung von Daten Anwendung findet. Die IAB UK bietet weiterführende Informationen dazu und zeigt auf, welche Aspekte Du besonders beachten solltest. Hier findest Du außerdem eine Leseprobe des BVDW-Praxisleitfadens.

Wie bereiten sich InTime und affilinet auf die DSGVO vor?

InTime und affilinet befolgen alle neuen Regeln der DSGVO, bestmöglich mit minimalem Einfluss auf bestehende Prozesse. Dies umfasst auch eine eingehende Bewertung der Auswirkungen auf die Privatsphäre des Unternehmens, sowie auf beide Plattformen.

Wir können nach dieser umfassenden Bewertung sagen, dass InTime rechtskonform mit personenbezogenen Daten im Zuge des Trackings umgeht. Das bedeutet auch, dass InTime keine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers benötigt.

InTime wird außerdem weitere Sicherheitsmaßnahmen treffen, um individuelle Rechte weiterhin zu schützen. Das schließt ein, dass so wenig personenbezogene Daten wie nötig verwendet, Hinweise zur Nutzung der Daten veröffentlicht und Datenschutzbeauftragte auf globalem und nationalem Level ernannt werden. In der Vergangenheit wurden Datenschutzgesetze durch detaillierte Anleitungen und Richtlinien begleitet. Die DSGVO stellt neue Gesetze dar, für die es bisher noch keine weiterführenden Richtlinien gibt. Aus diesem Grund ist unsere Beurteilung noch nicht abgeschlossen und muss gegebenenfalls nach Veröffentlichung der zusätzlichen Richtlinien angepasst werden. Alle Anpassungen, die Einfluss auf unsere Partner haben, werden zeitnah kommuniziert.

Nichtsdestotrotz können wir positiv in die Zukunft blicken. Auch wenn unsere aktuellen Untersuchungen keinen Anlass zur Sorge geben, sind wir uns der Tragweite dieses Themas bewusst. Wir arbeiten  auch eng mit unserem Mutterkonzern Axel Springer SE zusammen, die sich hierfür stark machen.

Was sind die nächsten Schritte?

Wir wollen unsere Beurteilungen zeitnah abschließen, sodass wir sicherstellen können, dass sowohl wir als auch unsere Partner ausreichend Zeit haben, um mögliche, notwendig gewordene  Anpassungen umzusetzen. Der Gesetzgeber räumt allen Marktbeteiligten Zeit bis 2019 dafür ein.

Während wir unser Tracking hinsichtlich der DSGVO untersuchen, arbeiten wir auch an einer umfassenden Analyse: inwieweit agiert InTime als Datenverantwortlicher und Auftragsverarbeiter in seiner Beziehung mit Advertisern und Publishern. In den nächsten Wochen werden wir InTimes Rolle hierbei sowie den Einfluss auf unsere vertraglichen Datenschutzbestimmungen mit Euch teilen.

Druckversion | Sitemap
© InTime Media Services GmbH
Impressum | AGB | AGB Abonnenten | Datenschutz | Kontakt